Streuobst für alle!
Der Streuobstpakt In den letzten Jahrzehnten sind unsere Streuobstbestände in Bayern leider stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern
Streuobstwiesen sind wichtige Biotope in unserer heimischen Kulturlandschaft. Sie zu erhalten, zu pflegen und zu schützen ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.
Streuobstwiesen sind nicht nur ein natürliches Genreservoir für fast vergessene, alte Obstsorten, sondern bieten auch bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Die Wiesen dienen der Heugewinnung, als Viehweiden und werden für die Imkerei eingesetzt.
Darüber hinaus eröffnet der Genuss des heimischen Obstes eine regionaltypische Geschmacksvielfalt, die im Supermarktregal so nicht zu finden ist.
• Obstbäume mit einer Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm (siehe Sortenliste).
• Wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen. Containerpflanzen werden nicht gefördert.
- Der/die Obstbauminteressierte muss Mitglied in einem örtlichen Obst- und Gartenbauverein sein.
- Der Obstbaum muss im Landkreis Regensburg gepflanzt werden.
- Der Obstbaum muss mindestens 12 Jahre an seinem Pflanzstandort stehen, die sogenannte Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ist verpflichtend. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.
- Der Obst- und Gartenbauverein sammelt die Bestellungen seiner Mitglieder. Diese Einzelanträge verbleiben beim OGV.
- Der Obst- und Gartenbauverein trägt alle Bestellungen zusammen
- Die Sammelbestellung muss vom OGV bis zum 01. Mai 2023 beim Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege eingegangen sein.
- Der Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege bearbeitet und prüft alle Anträge der OGV und übernimmt die organisatorische Abwicklung der Bestellung der Obstbäume. Der OGV Kreisverband Regensburg übernimmt keine Garantie, dass die gewünschte Sorte geliefert wird.
- Die Obstbäume werden am 11. November 2023 im Kreisbauhof an die OGV und ihre Mitglieder ausgegeben.
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Tier- und Pflanzenarten
Streuobstwiesen sind voller Leben
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Streuobstbäume in Bayern
bis 2035
1975
Erst aus dem Jahr 1975 stammt der Begriff der Streuobstwiese.
Geprägt hat ihn der Ornithologe Ullrich. (Quelle Wikipedia)
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